Mindestausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte auch 2023 weiter angehoben

Mindestausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte auch 2023 weiter angehoben

Auch in diesem Jahr wurde die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wieder weiter angehoben.  
Die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern übersteigen diese gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen sogar noch, damit eine faire Bezahlung während der Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten bestmöglich sichergestellt ist. Damit hast Du in Mecklenburg-Vorpommern gute Karten, wenn Du den Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r erlernen möchtest!
 
Du kannst Dir unter diesem Beruf nichts vorstellen?
Du findest weitere Informationen über den Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r – ein Beruf für wache Köpfe, der nie langweilig werden wird -- unter -> (recht-clever.info)

 

zurück zur Übersicht