Der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (Commission de Conseil des Barreaux européens, abgekürzt CCBE) ist die Verbindung der nationalen Anwaltschaften der 27 EU-Staaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.
Der CCBE hat Anfang Oktober 2025 einen Leitfaden zum Umgang mit generativer KI verabschiedet. Deren Nutzung birgt neben einem enormem Potential insbesondere hinsichtlich der Effizienzsteigerung auch eine Reihe von Risiken in sich. Hierzu zählen insbesondere Halluzinationen, also das Auswerfen falscher Ergebnisse, Bias, Datenschutzprobleme, urheberrechtliche und Transparenzprobleme. Generative AI wirkt sich angesichts dieser Risiken auch auf die Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten aus. An erster Stelle steht hier die anwaltliche Verschwiegenheit, die in Gefahr sein kann, wenn die Anwendungen eingegebene Inhalte zu Trainingszwecken weiterverwenden und insbesondere wenn andere Kanzleien dann auf die Anwendung zurückgreifen. Persönliche oder vertrauliche Daten sollten daher nicht eingegeben werden, so lange eine entsprechende Weiterverarbeitung nicht ausgeschlossen werden kann. Anwältinnen und Anwälte müssen ferner über die erforderliche Kompetenz verfügen, wenn sie technische Produkte für ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Daher wird zur Teilnahme an Trainings geraten. Ebenfalls gefährdet ist die anwaltliche Unabhängigkeit, insbesondere da, wo Anwendungen voreingenommen sind und sich dies in ihren Ergebnissen auswirkt. Übernehmen Anwälte diese ohne sie kritisch zu hinterfragen, so sind ihr Rat nicht mehr objektiv und unbefangen.
Der CCBE wirft darüber hinaus einen Blick in die Zukunft und zeigt drastische Szenarien auf: So könnte aufgrund der Abhängigkeit von wenigen Anbietern mit entsprechend dominanter Position die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung als solche gefährdet sein.
Hier geht’s zum Leitfaden.
