Keine Zwangsstundung von anwaltlichen Vergütungsforderungen

Keine Zwangsstundung von anwaltlichen Vergütungsforderungen

Freiberuflerleistungen sind von dem Leistungsverweigerungsrecht nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ausdrücklich nicht umfasst. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Landesverbands der Freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern e. V. vom 02.04.2020.

 

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