Keine Speicherung von anwaltlichen Kommunikationsdaten

Keine Speicherung von anwaltlichen Kommunikationsdaten

Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert Gesetzentwurf über Speicherpflicht bei Berufsgeheimnisträgern. Das Ministerium verkenne, dass die anwaltliche Verschwiegenheit für die betroffenen Mandanten von vergleichbarer existenzieller Bedeutung ist. Das Speichern von Daten darüber, wer, wann, wie lange mit seinem Rechtsanwalt kommuniziert hat, widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz. Hier geht’s zur Pressemitteilung.

zurück zur Übersicht