Kammerversammlung beschließt Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung

Kammerversammlung beschließt Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung

Die Kammerversammlung hat am 10.08.2021 Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte i. H. v. 700,00 € im 1., 800,00 € im 2. und 900,00 € im 3. Ausbildungsjahr beschlossen. Weil eine Unterschreitung dieser Beträge grundsätzlich dazu führt, dass ein Ausbildungsverhältnis nicht eintragungsfähig ist, wird den Auszubildenden, die in Mecklenburg-Vorpommern den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten erlernen, somit eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.

 

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