Inkrafttreten der großen BRAO-Reform am 01.08.2022

Inkrafttreten der großen BRAO-Reform am 01.08.2022

Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (sog. große BRAO-Reform) in Kraft. Damit verbunden sind weitreichende Änderungen für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere für diejenigen, die ihren Beruf gemeinsam mit anderen Personen ausüben, denn es gelten ab dann u. a. neue Zulassungspflichten für Berufsausübungsgemeinschaften. Weitere Informationen zur Reform inkl. Hinweisen zum Handlungsbedarf finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Mitgliederservice“ im Menüpunkt „Berufsausübungsgesellschaften“. Auch die Antragsunterlagen für die - ggf. verpflichtende - Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft sind dort eingestellt.

 

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