Das Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit ist seit Ende Dezember 2025 geltendes Recht. Es ergänzt die ZPO um ein neues 12. Buch „Erprobung und Evaluierung“. Das Online-Verfahren wird als alternative Verfahrensart für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten eingeführt, wenn der Streitwert 10.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG) nicht übersteigt. Welche Amtsgerichte teilnehmen und wann die Erprobung beginnt, bestimmen die Landesregierungen per Rechtsverordnung. Auf entsprechende Nachfrage teilte das Justizministerium MV der Rechtsanwaltskammer am 8.1.2026 mit, dass in MV von der Verordnungsermächtigung zur Erprobung des Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit "derzeit kein Gebrauch" gemacht werden soll.
