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Geprüfte/r Berufsspezialist/in und Bachelor Professional - Neue Weiterbildungsabschlüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwaltsfachangestellte/r? – Gute Idee! Und nach der Ausbildung?

Bisher lautete die Antwort auf diese Frage, dass für Rechtsanwaltsfachangestellte nach zwei Jahren Berufspraxis vor allem die Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in in Betracht kommt.

Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr. Stattdessen kann seit dem 03.09.2026 gewählt werden zwischen den Fortbildungen zur/zum

  • Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen
  • Geprüfte/r Berufsspezialist/in im Insolvenzrecht
  • Bachelor Professional im Rechtswesen

Die entsprechenden Fortbildungsverordnungen, aus denen sich u. a. die Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsbereiche und Informationen zum Prüfungsablauf ergeben, wurden am 02.09.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und sind am 03.09.2026 in Kraft getreten. Sie können hier eingesehen werden:

Wer Interesse am Erwerb der neuen Fortbildungsabschlüsse hat, wird aufgerufen, sich bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern zu melden.

Verschiedene Anbieter starten bereits in Kürze mit entsprechenden Vorbereitungskursen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden aktuell Kurse angeboten vom:

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