Evaluierung des Gesetzes gegen überlange Verfahren

Evaluierung des Gesetzes gegen überlange Verfahren

Die BRAK hat zur Evaluierung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben. Neben einzelnen Verbesserungsvorschlägen insbesondere im verfassungsgerichtlichen Verfahren und im Zivilverfahren weist die BRAK erneut darauf hin, dass die Verzögerungsrüge, wie sie durch das Gesetz über den Rechtsschutz in überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeführt wurde, strukturell ungeeignet sei, auf kürzere Gerichtsverfahren hinzuwirken. Die Verzögerungsrüge entfalte ihre Wirkung erst nach Eintritt der überlangen Verfahrensdauer.

Die BRAK schlägt daher erneut die Einführung einer sog. Untätigkeitsbeschwerde vor. Hierdurch könne ein Instrument geschaffen werden, durch das sowohl die Verfahrensbeschleunigung, als auch eine Entschädigung bei überlangen Verfahren ermöglicht würde.

Weiterführende Links:

Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 11/2014, März 2014)

Stellungnahme der BRAK zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Stlln.-Nr. 18/2011, März 2011)

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