EU-Kommission will Streitbeilegung mit geringen Streitwerten vereinfachen

EU-Kommission will Streitbeilegung mit geringen Streitwerten vereinfachen

Mit einem neuen Vorstoß will die Europäische Kommission die Stellung von Verbrauchern und Unternehmen bei der Beilegung von grenzübergreifenden Streitigkeiten mit geringem Streitwert stärken. Künftig sollen im Rahmen dieses Verfahrens Forderungen von bis zu 10.000,00 € eingebracht werden können. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 2.000,00 €. Daneben sollen Gerichtsgebühren gedeckelt und Formulare in Papierform reduziert werden.

Das europäische Verfahren zur einfachen Beilegung von geringfügigen Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen gibt es bereits seit 2007. Der neue Vorschlag enthält praktische Änderungen zum bestehenden Ablauf. Von der Anhebung des Schwellenwerts zum Einbringen einer geringfügigen Forderung von 2.000,00 € auf 10.000,00 € werden nach Auffassung der Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren, da das Verfahren dann auf 50% der Unternehmensforderungen anwendbar sein wird (gegenüber derzeit 20%). Auch die Verbraucher dürften profitieren, da ca. ein Fünftel ihrer Forderungen 2.000,00 € übersteigt.

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