Einreichung von Schutzschriften

Einreichung von Schutzschriften

Bitte beachten Sie, dass Anwälte ab dem 01.01.2017 verpflichtet sind, Schutzschriften ausschließlich elektronisch zum Schutzschriftenregister einzureichen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 49c BRAO, der zum 01.01.2017 in Kraft tritt.

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurde zum 01.01.2016 das zentrale, länderübergreifende elektronische Register für Schutzschriften eingeführt. Das zentrale Schutzschriftenregister erreichen Sie unter https://schutzschriftenregister.hessen.de/. Auf der Seite erhalten Sie auch weitere Informationen im Hinblick auf die elektronische Einreichung von Schutzschriften.

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