BGH: Unwirksamkeit von Rechtshandlungen nach Widerruf der Rechtsanwaltszulassung

BGH: Unwirksamkeit von Rechtshandlungen nach Widerruf der Rechtsanwaltszulassung

Mit Urteil vom 26.06.2014 (V ZB 187/13) hat der BGH entschieden, dass Prozesshandlungen nach bestandskräftigem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft unwirksam sind. Es ergebe sich auch nichts anderes aus den in § 14 Abs. 4 S.1 i.V.m. § 155 Abs. 5 Satz 1, § 156 Abs. 2 BRAO enthaltenen Regelungen. Hiernach wird die Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts durch den sofort vollziehbaren Zulassungswiderruf nicht berührt. Es ergebe sich jedoch zweifelsfrei aus dem Gesetz, dass diese Normen keine Anwendung auf den bestandskräftigen Widerruf der Zulassung finden.

Das Urteil finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH, Urteil vom 26.06.2014 - V ZB 187/13

zurück zur Übersicht