Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit seine Allgemeine Prozesserklärung vom 27.06.2017 (234-7604/1.17) widerrufen. Damit entfällt die Allgemeine Prozesserklärung für alle ab dem 01.01.2021 neu eingegangenen Verfahren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesamts vom 28.01.2021 sowie dem Muster einer Standardklageerwiderung.

 

zurück zur Übersicht