Gerade in der Urlaubszeit stellt sich die Frage, was zu veranlassen ist, wenn der Beruf zeitweise nicht ausgeübt wird. Über die neue, seit dem 01.08.2021 geltende Rechtslage informiert sehr anschaulich der beA-Anwender-Support.
https://portal.beasupport.de/external/knowledge-base/article/198