Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung wurde am 24.06.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit am 25.06.2014 in Kraft.
Anlässlich des Übergangs auf das SEPA-Zahlungsverfahren passt die Verordnung die Formulare für einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die SEPA-Überweisungen an. Zudem lässt die Verordnung Abweichungen von der formalen Gestaltung der Formulare zu, wodurch deren Handhabung benutzerfreundlicher wird. Um die Formularpraxis zu verschlanken, muss künftig nicht mehr der vollständige Formularvordruck eingereicht werden. Es genügt, die für den konkreten Antrag relevanten ausgefüllten Seiten zu übermitteln. Darüber hinaus soll auch die elektronische Bearbeitung und Übermittlung sowie Weiterverarbeitung der Formulare ermöglicht werden. Die Verordnung berechtigt die Länder, Anpassungen in den elektronischen Formularen vorzunehmen, soweit dies aufgrund der IT-Strukturen ihrer Gerichte erforderlich ist. Die Details ergeben sich aus der Anlage.

 

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