Soforthilfe

Kurzfakten zu Corona-Soforthilfen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Finanzen haben "Kurzfakten zu den von der Bundesregierung am 23. März beschlossenen Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige" mit Stand 30.03.2020 zusammengefasst, die Sie hier finden.

 

Update 01.04.2020: Corona-Soforthilfe

Von der Corona-Krise besonders bestroffene gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Hier finden Sie die Liquiditäts-Checkliste für Unternehmen.

 

50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 23.03.2020.

 

Kernpunkte der Soforthilfen:

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier.