Maßnahmen

Bescheinigung gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus

Bund und Länder haben am 22.03.2020 die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte erweitert, um den unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.

Auf die Verhängung einer Ausgangssperre wurde damit zum jetzigen Zeitpunkt zwar verzichtet, jedoch können angesichts der Dynamik der Corona-Krise zukünftige weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden.

Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeitergeld, Beantragung von Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an Sie als Rechtsanwälte. So sind es vor allem Sie, die Ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten).

Momentan ist der Berufsstand der Rechtsanwälte aber in den Auflistungen der systemrelevanten Berufe noch nicht aufgeführt und kann sich daher auch nicht auf entsprechende Sonderrechte, beispielsweise im Falle einer Ausgangssperre berufen.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer hat daher das Anliegen, den Berufstand der Rechtsanwälte als systemrelevanten Beruf einzustufen, bereits beim Justizministerium M-V eingefordert.

Auch wenn Sie bereits Möglichkeiten zur Arbeit im Home-Office getroffen haben, ist es unbestritten, dass Rechtsanwälten überwiegend in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können Sie Ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen.

Hier finden Sie Formulare für den Fall einer möglichen Ausgangssperre sowie für Berufspendler.