Förderprogramme

 

Die Aus- und Weiterbildung ist nicht nur ein wichtiges Anliegen der Rechtsanwaltskammer, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund wurde eine Vielzahl von Programmen und Initiativen entwickelt, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen oder erst ermöglichen sollen. Für die Ausbildung von Rechtsanwaltsanwaltsfachangestellten und die Weiterbildung von Rechtsfachwirten könnten vor allem folgende Programme von Interesse sein.

 

Azubi-Einstieg-Tage

 

Förderrichtlinie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zur Gewährung von Zuschüssen bei auswärtiger Unterkunft

Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, denen der tägliche Weg zur Schule nicht zuzumuten ist und die daher am Beschulungsort untergebracht werden müssen, können Zuschüsse zu den Unterbringungs- und Fahrtkosten nach Maßgabe der "Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ erhalten.
Weitere Informationen erteilt Herr Christian Roßa, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, telefonisch (0385 / 588-7603) oder

per E-Mail (c.rossa@bm.mv-regierung.de).
 

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen (siehe Infoblatt des BFB).
Auch besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Interessierte wenden sich bitte an die örtliche Arbeitsagentur.

 

Einstiegsqualifizierung (EQ) gemäß § 54a SGB III

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag der oder des Auszubildenden gefördert werden. Förderungsfähig sind

  • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  • Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie ein Vertragsformular zur Einstiegsqualifizierung.

Bei Fragen und/oder Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Arbeitsagentur!

 

Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III

In der Assistierten Ausbildung übernimmt ein Bildungsanbieter die Rolle eines Dienstleisters, der sich gleichermaßen an den Bedürfnissen der jungen Menschen wie der der Betriebe orientiert. Ziel des passgenauen Unterstützungsangebots ist es, dass Ausbildungsverhältnisse zustande kommen und erfolgreich verlaufen.

Zu den Dienstleistungen für die Jugendlichen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, gehören vor allem Bewerbungstrainings und Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe, Beratung, Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung in der Ausbildung.

An die Betriebe richten sich Angebote wie Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, Beratung und Information in Hinblick auf spezifische Zielgruppen, Unterstützung bei der Lernortkooperation mit der Berufsschule.

Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Fragen und/oder Interesse Sie wenden sich bitte an Ihre örtliche Arbeitsagentur.

 

VerA - Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

VerA ist ein Angebot an alle, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen. Auf Wunsch stellt der SES diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten zur Seite – Profis im Ruhestand, die auf ihre Aufgabe gezielt vorbereitet werden.

SES-Ausbildungsbegleiter sind ehrenamtlich tätig, kennen die Sorgen junger Menschen und helfen individuell: Sie beantworten fachliche Fragen, begleiten Übungen für die Berufspraxis, unterstützen die Vorbereitung auf Prüfungen, kümmern sich um den Ausgleich sprachlicher Defizite, fördern die soziale Kompetenz und Lernmotivation und stärken das Vertrauensverhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbilder.

Der SES nimmt Anfragen nach Ausbildungsbegleitern von jeder Seite entgegen – von den Auszubildenden oder deren Eltern, den Beratern bei den Kammern, den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen. Die Auswahl des Begleiters trifft der SES. Hunderte Expertinnen und Experten engagieren sich für VerA. Sie werden auf ihre Aufgabe konkret vorbereitet und bringen das Fachwissen aus Industrie, Handwerk und vielen technischen, kaufmännischen und sozialen Berufen mit.

Eine VerA-Begleitung ist für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb kostenlos. Sie läuft zunächst über zwölf Monate, kann aber bis zum Abschluss der Lehre verlängert werden. Die Ziele der Ausbildungsbegleitung legen die Senior Experten und Jugendlichen im Einzelfall und gemeinsam fest.

SES-Experten helfen auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird. Im Tandem geht die Suche nach einem geeigneten neuen Ausbildungsplatz leichter von der Hand. Das VerA-Angebot gilt für ganz Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://vera.ses-bonn.de/service/ueber-vera/

 

Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.
Die Mittel für die Begabtenförderung werden der Kammer durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.
 

Das Programm in Kurzform:

Gefördert werden Personen, die die Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten mit besser als "gut" bestanden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Förderfähig sind: die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen oder die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Über max. drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700,00 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in den drei Jahren insgesamt bis zu 8.100,00 Euro.- bei einem Eigenanteil von 10 % Prozent je Fördermaßnahme.

Wir sind zuständig für Antragsteller, die in unserem Kammerbezirk ihre Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt haben, unabhängig davon, wo der Wohnsitz jetzt ist.
 

Ausführlichere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html.

Den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm finden Sie    hier. Der Antrag ist bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern nebst erforderlicher Belege (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) jeweils zum 31.08. des Jahres einzureichen.

 

 

Förderung durch das Bundesprogramm Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.

Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab‑Check!

Holen Sie sich einen Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Finden Sie die nächste Beratungsstelle unter: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),
  • einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.bildungspraemie.info

www.facebook.com/bildungspraemie

Kostenfreie Hotline: 0800 -26 23 000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de