Entscheidungen mit Anwaltsbezug

Kein Anspruch auf Löschung negativer Internetbewertung

Der EGMR hat durch Urteil vom 24.11.2015 (AnwBl. 2016, 261, Volltext der Entscheidung AnBl. online 2016, 141) entschieden, dass ein Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Löschung eines rufschädigenden Entrags in einem Bewertungsportal hat.

 

BVerfG: Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

Die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs darf nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den Widerspruch selbst hätte einlegen können. (BVerfG, Beschl. v. 7.10.2015 - 1 BvR 1962/11).

 

EGMR: Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigung unzulässiger Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung

In seinem Urteil vom 23. April 2015 in Sachen Morice ./. France (Nr. 29369/10) hat der EGMR entschieden, dass die Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigung einen unzulässigen Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt, wenn dieser das Verhalten der Untersuchungsrichter, denen mehrere Prozessfehler unterlaufen waren, in einem Zeitungsartikel als parteiisch bezeichnet, Urteil des EGMR (EN) (April 2015).

 

Anwaltspflichten bei ausschließlich elektronischer Aktenführung

Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach der herkömmlich geführten entsprechen. Sie muss insbesondere zu Rechtsmittelfristen und deren Notierung ebenso wie diese verlässlich Auskunft geben können und darf keine geringere Überprüfungssicherheit bieten als ihr analoges Pendent.

Der Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung - hier der Einlegung der Beschwerde - mit einer Sache befasst wird, hat dies zum Anlass zu nehmen, die Fristvermerke in der Handakte elektronisch zu überprüfen. Auf welche Weise (herkömmlich oder elektronisch) die Handakte geführt wird, ist hierfür ohne Belang (BGH, Beschluss vom 9.7.2014 - XII ZB 709/13).

 
Fristversäumnis wegen fehlerhafter Adresse und fehlender Absenderangabe

Ein Prozessbevollmächtigter darf wegen der Vielzahl der in einer Großstadt im Regelfall vorhandenen Gerichte und Behörden nicht darauf vertrauen, dass ein Dienstleister wie die Deutsche Post AG eine vollständig, schlüssig, aber fehlerhaft postalisch adressierten Brief einer öffentlichen Einrichtung wie dem VG - gegebenenfalls nach vorausgehender Sonderbehandlung - unmittelbar zustellen wird. Eine hierdurch bedingte Verzögerung im Postlauf kann Postdienstleistern in der Regel nicht zugerechnet werden.

Kann die Briefsendung auf Grund fehlender Absenderangaben wegen der dann erforderlichen Absenderermittlung dem Rechtsanwalt nicht zeitnah zurückgesendet werden, gehen dadurch bedingte Zeitverzögerung (hier 15 Tage) auch bei frühzeitiger Einlieferung der Briefsendung zu seinen Lasten (VGH München, Beschluss vom 23.6.2014, 14 ZB 12.2323).

 

Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Fristberechnung

Ein Rechtsanwalt ist bei Bearbeitung eines Vorgangs zur Vorfrist trotz Einschaltung einer Stationsreferendarin bei der Fristberechnung verpflichtet, in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (OVG Münster, Beschluss vom 2.6.2014 - 15 A 628/14).

 

LG Frankfurt: Regelung der Auswahl des Mediators in den AGB durch Rechtschutzversicherung ist unwirksam

Mit Urteil vom 07.05.2014 (2-06 O 271/13) hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, wonach der Versicherer für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung nur die Kosten eines von ihm selbst ausgewählten Mediators übernimmt, schon deshalb gegen das Recht den Mediator frei zu wählen (§ 2 Abs. 1 MediationsG) verstößt, weil die Auswahl des Mediators durch den Versicherer erfolge. Gleiches gelte für eine Klausel, die Kostenübernahme für die gerichtliche Interessenwahrnehmung nur gewährt, wenn der Versicherte zuvor ein Streitschlichtungsverfahren mit einem vom Versicherer ausgewählten Mediator durchführt, Urteil vom 07.05.2014 - 2-06 O 271/13.

 
 
Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruches bei anwaltlicher Falschberatung
Mit Urteil vom 6. Februar 2014 (IX ZR 217/12) hat der BGH entschieden, dass die Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen anwaltlicher Falschberatung erst dann zu laufen beginnt, wenn dem Mandanten Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Rechtsberater Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren. Die Fachkunde des Rechtsanwalts und das Vertrauen seines Auftraggebers begründen im Rahmen eines Anwaltsvertrages typischerweise eine Überlegenheit des Anwalts gegenüber seinem regelmäßig rechtsunkundigen Mandanten. Ohne Kenntnis von Tatsachen, die aus seiner Sicht auf eine anwaltliche Pflichtverletzung deuten, habe dieser keine Veranlassung, die anwaltliche Leistung in Frage zu stellen, Urteil vom 06.02.2014 (IX ZR 217/12).
 
 
U-Haft: Weitergabe eines Briefs des Rechtsanwalts
Gibt ein Rechtsanwalt einen an seinen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten gerichteten Brief des Hauptbelastungszeugen, der für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen von Bedeutung ist, im Rahmen seiner Tätigkeit als Verteidiger an den Gefangenen weiter, handelt er nicht unbefugt i. S. d. § 115 Abs 1 OWiG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2014 - Az. 2 (6) SsBs 628/13-AK 166/13).
 
 
Werbe-E-Mails: Einwilligungsnachweis bei Zusendung an Rechtsanwalt
Die Zusendung von E-Mails werbender Inhalte an einen Rechtsanwalt, der aus berufsrechtlichen Gründen seine E-Mails sorgfältig lesen muss, ist als Eingriff in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unzulässig, soweit keine diesbezügliche Einwilligung vorliegt, AG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2014, Az. 23 C 3876/13).
 

LG München I: Wirksamkeit von Rentenansprüchen aus Sozietätsverträgen

Mit Urteil vom 04.03.2013 (15 O 8167/12 - NJW 2014, S. 434 ff.) hat das Landgericht München I entschieden, dass eine Klausel in einem Sozietätsvertrag, wonach jüngere Sozien, die durch Kündigung aus der Sozietät ausgeschieden sind, unbeschränkt und ohne Ausgleich persönlich für die Rentenansprüche älterer Sozien haften, nach § 723 Abs. 3 BGB zwingend unwirksam ist.

 

BGH: Kein Formularzwang in der Zwangsvollstreckung

Mit Beschluss vom 13.02.2014 (VII ZB 39/13) hat der BGH entschieden, dass bei Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist. Es sei auch nicht zu beanstanden, wenn in dem Formular Streichungen und Berichtigungen vorgenommen werden sowie auf Anlagen verwiesen wird. Auch die Verwendung eines geringfügig im Layout abweichenden Formulars sei zulässig.

 

BGH: Pflicht zur Löschung der vor Mandatsannahme abgehörten Telefonate zwischen Verteidiger und Beschuldigten

Mit Beschluss vom 18.02.2014 (StB 8/13) hat der BGH entschieden, dass ein zwischen Verteidiger und Beschuldigten abgehörtes Telefonat auch dann gelöscht werden müsse, wenn es lediglich der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses gedient habe.

 

BGH zum Zeugnisverweigerungsrecht vor Mandatsanbahnung

Das berufsbezogene Vertrauensverhältnis, das zu schützen § 53 StPO beabsichtigt, beginnt nicht erst mit dem Abschluss des zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern umfasst auch das entsprechende Anbahnungsverhältnis. Entsprechende automatisch aufgezeichnete Telefongespräche zwischen Strafverteidiger und potentiellem Mandanten sind daher unverzüglich zu löschen. (BGH, Beschl. v. 18.02.2014 - StB 8/13).

 

BGH: Zeitpunkt der Verjährungshemmung bei schwebenden Verhandlungen

Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat. (Anschluss an BGH, Urteil vom 11.11.1958 - VI ZR 231/57; v. 13.02.1962 - VI ZR 195/61) Leitsatzentscheidung des BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - IX ZR 120/11.

 

BGH: Richtigkeitskontrolle der Faxempfangsnummer als anwaltliche Organisationspflicht

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird, Leitsatzentscheidung des BGH, Beschluss v. 11.12.2013 - XII ZB 229/13).
 
 
BGH: Nebentätigkeit als Headhunter zulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 25.11.2013 (AnwZ (Brfg) 10/12) entschieden, dass ein Rechtsanwalt unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Beruf des Rechtsanwalts auch als Headhunter tätig sein darf, BGH Urteil vom 25.11.2013 – AnwZ (Brfg) 10/12.

 

Missbrauch des Anwaltstitels durch ehemaligen Rechtsanwalt

Verstößt ein ehemaliger Rechtsanwalt wiederholt gegen die Vorschrift des § 132a StGB, durch gerichtliche Schriftsätze, Erteilung von Gebührenrechnungen etc., kann die Strafe von zwei Jahren dennoch zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Verurteilte mittlerweile Rentner ist (AG Berg. Gladbach, Urt. v. 12.11.2013, 43 Js 11/13).

 

Abratepflicht des Anwalts trotz Deckungszusage

Hat die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass die Deckungszusage etwa durch falsche Angaben erlangt worden ist, greift der Anscheinsbeweis zu Gunsten des den Rechtsanwalt in Regress nehmenden Mandanten, bei vollständiger Risikobelehrung den Prozess nicht geführt zu haben, nicht ein. Denn auch für einen vernünftig handelnden Mandanten würde bei Vorliegen einer Deckungszusage der Rechtsschutzverischerung das Wagnis einer nur geringen oder wenig erfolgversprechenden Prozessführung als eine solche Chance erschienen, dass er sie ergreift. Dies gilt gerade dann, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung eine maßgebliche höchstrichterliche Entscheidung noch nicht ausgegangen war (hier: Schönheitsreparaturklausel "ausführen zu lassen") und auch der Rechtsanwalt des Mieters eine im Streitkomplex einschlägige mieterschützende Regelung (zur Kündigungsfrist) übersieht. (KG, Urteil vom 23.09.2013 - 8 U 173/12).

 

Rechtsanwalts-GmbH kann nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden
Der BGH ist in seinem Beschluss vom 19.09.2013 – IX AR (VZ) 1/12 – zu der Überzeugung gelangt, dass die Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen eine Rechtsanwalts-GmbH nicht in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit verletzt. Nach § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO sei zum Insolvenzverwalter eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person zu bestellen. Der eindeutige, auf natürliche Personen bezogene Wortlaut der Regelung schließe es aus, juristische Personen zum Insolvenzverwalter zu bestellen.