1. Voraussetzungen der Fachanwaltszulassung
Der Antrag ist formlos bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern einzureichen (1 Original).
Wir bitten Sie, sämtliche Unterlagen auch in elektronischer Form einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:
Hinweis: Arbeitsproben, die gem. § 6 Abs. 3 S. 2 FAO anonymisiert sein können (aber nicht müssen), werden von den Ausschüssen anhand der Fallliste angefordert.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 400,00 € und ist entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung zu entrichten (IBAN: DE 43 2003 0000 0028 2526 35).
3. Weitere Information liefern
4. Musterfalllisten und Sonstiges