Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.

Die Mittel für die Begabtenförderung werden der Kammer durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

Das Programm in Kurzform:

Gefördert werden Personen, die die Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten mit besser als "gut" bestanden haben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Förderfähig sind: die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen oder die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.800,00 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in den drei Jahren insgesamt bis zu 5.400,00 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 %, höchstens jedoch 120,00 Euro pro Förderjahr zu tragen.

Wir sind zuständig für Antragsteller, die in unserem Kammerbezirk ihre Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt haben, unabhängig davon, wo der Wohnsitz jetzt ist.

Ausführlichere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unter www.begabtenförderung.de.


 

 
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