Das Programm "Begabtenförderung
berufliche Bildung" fördert begabte
junge Fachkräfte, die sich in ihrem
Beruf durch Weiterbildung qualifizieren
wollen.
Die Mittel für die Begabtenförderung
werden der Kammer durch das Bundesministerium
für Bildung und Forschung zur Verfügung
gestellt.
Gefördert werden Personen, die die
Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
mit besser als "gut" bestanden
haben und das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
Förderfähig sind: die Teilnahme
an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen
zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen,
die der Entwicklung fachübergreifender
und allgemeiner beruflicher oder sozialer
Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung
dienen oder die Vorbereitung auf Prüfungen
der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Über drei Jahre hinweg können
Zuschüsse von jährlich bis zu
1.800,00 Euro für die Finanzierung
berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt
werden, in den drei Jahren insgesamt bis
zu 5.400,00 Euro. Es ist ein Eigenanteil
an den Kosten von 20 %, höchstens
jedoch 120,00 Euro pro Förderjahr
zu tragen.
Wir sind zuständig für Antragsteller,
die in unserem Kammerbezirk ihre Abschlussprüfung
zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt
haben, unabhängig davon, wo der
Wohnsitz jetzt ist.
Ausführlichere Informationen zur
Begabtenförderung erhalten Sie auch
auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung
berufliche Bildung unter www.begabtenförderung.de.