Anwaltsgericht

Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
 
Beim Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zwei Kammern. Eine Kammer besteht jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Richtern.
Dem Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern gehören derzeit an:
 

RA Matthias Macht, Geschäftsleitender Vorsitzender und Vorsitzender der 1. Kammer
RA Uwe Kunik, Vorsitzender der 2. Kammer

Beisitzende Richterinnen und Richter sind:
 
In der 1. Kammer
RA Torsten Kossyk
RAin Simone Trolldenier
 
In der 2. Kammer
RAin Katharina Bernhard
RAin Heike Rosenau
 
Das Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für das anwaltsgerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug betreffend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern angehören.

Das Verfahren vor dem Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern wird eingeleitet durch Einreichung

  • einer Anschuldigungsschrift durch die Generalstaatsanwaltschaft Rostock (§ 121 BRAO),
  • eines Antrags eines Rechtsanwalts gemäß § 123 BRAO,
  • eines Antrags eines Rechtsanwalts auf anwaltsgerichtliche Entscheidung über einen Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern bzw. die Zurückweisung des Einspruchs des Rechtsanwalts hiergegen durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern (§ 74 a BRAO).

Bei Eingang werden die Verfahren gemäß dem Geschäftsverteilungsplan auf die jeweiligen Kammern verteilt.

Die Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in der Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin.

Kontaktdaten:
Anwaltsgericht für den Bezirk
der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Telefon: 0385/511960-19
Telefax: 0385/511960-98
E-Mail: Anwaltsgericht@rak-mv.de