Weitere neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte

Weitere neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte

Bereits im Kammerrundschreiben Juli/2016, Heft 2, Seite 9 hatten wir unter der Überschrift „Informationen zur alternativen Streitbelegung“ über die neuen Hinweispflichten aufgrund der Verordnung über die Online-Streitbeilegung (ODR-Verordnung) informiert.

Ab dem 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte zusätzlich auf ihrer Homepage oder in ihren AGB auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – in diesem Fall der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hinweisen. Die BRAK hat hierzu ein Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen erarbeitet, welches Sie hier abrufen können. Ein weiteres Hinweisblatt finden Sie hier.

 

 

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