Satzungsversammlung beschließt neue Fachanwaltschaft

Satzungsversammlung beschließt neue Fachanwaltschaft

Das "Parlament" der Anwaltschaft hat am 06.12.2013 die Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung beschlossen: den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. In der Begründung zum Beschluss heißt es unter anderem, dass das Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechtes den Umgang mit Kollisionsrecht und fremden Rechtsordnungen sowie anderen Kulturen und Sprachen erfordere. Deshalb sei eine besondere Spezialisierung notwendig. Die Bedeutung internationaler wirtschaftlicher Beziehungen deutscher Unternehmen gewührleiste eine breite Nachfrage nach international-rechtlichen Beratungsleistungen. Die Bezeichnung "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht" ist die einundzwanzigste Fachanwaltschaft. Der Beschluss der Satzungsversammlung muss für seine Wirksamkeit noch vom Bundesjustizministerium genehmigt werden.

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