Recht der freien Berufe

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BGH: Wirksamkeit einer Vollmacht für Verfahrensbevollmächtigten auch ohne Übersetzung. Eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht des Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten ist vorbehaltlos einer erfolgreichen Anfrechtung durch den Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Anfechtung durch den Betroffenen auch dann wirksam, wenn sie nicht in die Muttersprache des Betroffenen übersetzt worden ist (Beschl. vom 30.10.2014 - V ZB 9/13).

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