Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015

Der Gesetzgeber hat die ab 1. Juli 2015 geltenden Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 1.073,88 EUR (bisher: 1.045,04 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 EUR (bisher: 393,73 EUR) für die erste und um jeweils weitere 225,17 EUR (bisher 219,12 EUR) für die zweite bis fünfte Person.

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