Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt zum 01.01.2016 mit einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ausstattet (§ 31a BRAO i. d. F. ab 1.1.2016). Mit Schreiben vom 12.2.2015 informiert die BRAK über Einzelheiten der Ausgestaltung und Funktionsweise der Anwaltspostfächer sowie über die weiteren Planungen. Mehr Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie in der gleichnamigen Rubrik (s. links).

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