Neue Zitierweise der Rechtsprechung des EUGH - ECLI

Neue Zitierweise der Rechtsprechung des EUGH - ECLI

Der EuGH stellt seine Rechtsprechungssammlung auf digitale Veröffentlichung um. Diese neue Art der Veröffentlichung geht einher mit einer neuen Zitierweise, dem sogenannten europäischen Rechtsprechungsidentifikator (European Case Law Identifier - ECLI). Der ECLI wurde auf Initiative des Rates der Europäischen Union eingeführt. Er wird sowohl für die nationale Rechtsprechung der Mitgliedstaaten als auch für die europäische Rechtsprechung eingesetzt und soll juristische Recherchen im Internet und die Referenzierung der Rechtsprechung in der EU erleichtern. Der Rat hatte dem EuGH empfohlen, am ECLI-System teilzunehmen.

Weiterführender Link:
Zitierweise auf Grundlage des ECLI

 

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