Europäisches Insolvenzregister

Europäisches Insolvenzregister

Am 7. Juli 2014 hat die Europäische Kommission die EU-weite Vernetzung nationaler Insolvenzregister eingeleitet. Sieben Mitgliedstaaten sind ab sofort verknüpft: Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Tschechische Republik. Das Register ist auf dem E-Justizportal zugänglich und enthält alle relevanten Informationen für Investoren. Außerdem lassen sich laufende Insolvenzverfahren mit grenzübergreifendem Bezug anhand der Informationen verfolgen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme für die Schaffung eines europäischen Insolvenzregisters ausgesprochen.
Weiterführende Links:
• EU-weites Insolvenzregister
• Stellungnahme der BRAK Nr. 14/2013 (Juli 2013).
 

 

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