Doppelte Treuhand ab 01.01.2015 berufswidrig

Doppelte Treuhand ab 01.01.2015 berufswidrig

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der jüngsten Änderungen der Berufsordnung ab dem 01.01.2015 die bislang in der Praxis übliche "doppelte Treuhand" unter Ausgestaltung des Verbots der widerstreitenden Interessen verboten ist. Dieser Neuerung beruht auf der Änderung des § 3 Abs. 1 BORA, den die 5. Satzungsversammlung in ihrer 6. Sitzung beschlossen hat. Damit ist es dem Rechtsanwalt in einem laufenden Mandat nicht mehr möglich, Vermögenswerte von dem Mandanten und/oder dem Anspuchsgegner zum Zweck der treuhänderischen Verwahrung oder Verwaltung für beide Parteien entgegenzunehmen. Nachdem das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse hatte, werden diese Änderungen jetzt veröffentlicht und sollen zum 01.01.2015 in Kraft treten.

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