BRAK: Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV

BRAK: Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 27.02.2015 mit dem Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte befasst. In ihrer Stellungnahme begrüßte die Hauptversammlung den Plan des BMJV, eine eigenständige berufsrechtliche Regelung für die Tätigkeit angestellter Rechtsanwälte zu schaffen. Allerdings enthalte das Eckpunktepapier einige strukturelle und methodische Unschärfen.

Unter anderem bedürfe die Regelung zu den Syndikusanwälten der gesetzgeberischen Konkretisierung, dass die Tätigkeit für den nichtanwaltlichen Arbeitgeber überwiegend rechtsberatend, rechtsvermittelnd, rechtsentscheidend und rechtsgestaltend sei. Auch müsse sichergestellt sein, dass die Rechtsberatung das Kerngeschäft des Syndikusanwalts bleibe und die anwaltliche Unabhängigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werde. Ferner dürfe durch das Gesetz kein neues Berufsbild des Rechtsanwalts geschaffen werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die als Ziel genannte Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Sozialgerichten nicht anerkannt werden würde. • BRAK, Stellungnahme Nr. 09/2015, März 2015.
 

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