|
Bundestag hat Gesetzentwurf über den Rechtsschutz angenommen
Danach gilt das Gesetz auch für anhängige Verfahren, die bei in Kraft treten schon verzögert sind. § 198 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gilt dann allerdings nur mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsrüge unverzüglich nach in Kraft treten erhoben werden muss.
Anmerkung 02.12.2011
Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 ist am 02.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist (BGBl 2011 Teil 1 Nr. 60).
Gemäß Art. 24 tritt das Gesetz damit am 03.12.2011 in Kraft und damit beginnen auch die im Artikel 24 genannten Fristen.
Im Zweifel sollte daher jeder Rechtsanwalt noch in diesem Jahr für Ihre Mandanten tätig werden.
Bundestag hat Gesetzentwurf über den Rechtsschutz angenommen
Am 29.09.2011 hat der Bundestag in seiner 130. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Drucksache 17/3802) angenommen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2011 zugestimmt.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Wann dies genau sein wird, konnte noch nicht ermittelt werden, sicher allerdings noch in diesem Jahr.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf Artikel 23 des Gesetzes "übergangsvorschrift" hin.
Danach gilt das Gesetz auch für anhängige Verfahren, die bei in Kraft treten schon verzögert sind. § 198 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gilt dann allerdings nur mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsrüge unverzüglich nach in Kraft treten erhoben werden muss.
In diesem Fall wahrt die Verzögerungsrüge einen Anspruch nach § 198 GVG auch für den vorausgehenden Zeitraum.
Klagen zur Durchsetzung eines Anspruches nach § 198 Abs. 1 GVG können bei abgeschlossenen Verfahren sofort erhoben werden, müssen allerdings innerhalb von 6 Monaten nach in Kraft treten des Gesetzes erhoben werden.
Den Gesetzestext können Sie im Einzelnen den Internetseiten des Deutschen Bundestages bzw. Bundesrates entnehmen.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Wie im Kammerrundschreiben 3/2009 berichtet, ist die "Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft" nach dem neuen § 191 f BRAO eingerichtet worden.
Im Mai 2010 hat nun der Präsident der BRAK, Herr Rechtsanwalt Axel Filges, Frau Dr.
Renate Jaeger zur Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bestellt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten wie folgt:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17/18
10179 Berlin
Tel.: 030/28 44 417-0
Fax: 030/28 44 417-12
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Verwendung von Gerichtskostenstemplern
Das Justizministerium hat am 10.12.2010 eine neue Verwaltungsvorschrift über die
Verwendung von Gerichtskostenstemplern erlassen. Sie ist am 01.01.2011 in Kraft
getreten, gleichzeitig die alte Verwaltungsvorschrift über die Verwendung von
Gerichtskostenstemplern und Gerichtskostenmarken aus 2005 außer Kraft gesetzt worden.
Zugelassen sind Gerichtskostenstempler der Firmen Francotyp-POstalia Vertrieb und
Service GmbH, Birkenwerder sowie Neopost GmbH & Co. KG, München.
Die Vorschrift ist veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010,
Seite 857. Sie können den Text auch über die Geschäftsstelle abfordern.
Einführung von forumSTAR bei den Amtsgerichten Ludwigslust und Grevesmühlen
Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat uns darauf hingewiesen, dass bei den Amtsgerichten Ludwigslust
und Grevesmühlen ab den 19.09.2011 die elektronische Verarbeitung auf ein neues System, forumSTAR,
umgestellt wird.
Zwar soll mit einem Migrationsassistenten Daten aus Altverfahren automatisch in die neue Justizfachanwendung
ürbernommen werden. Gleichwohl rechnet der Präsident mit einem hohen personellen und zeitlichen Aufwand
in der Geschäftsstelle. Er bittet um Verständnis, falls es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen sollte.
|