| Mitgliederservice
Sie finden hier die Geschäftsordnung, die Beitrags- und Gebührenordnung sowie die Gebührenordnung für das Berufsbildungswesen der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.
Nach der Organisationssatzung der Bundesrechtsanwaltskammer finden die Wahlen zur Satzungsversammlung in der Zeit vom 01.01. bis 30.04. des Wahljahres, hier also 2011, statt.
Nach dem neuen § 191 b Abs. 1 BRAO ist für die 5. Satzungsversammlung für je angefangene 2.000 Kammermitglieder ein Mitglied der Satzungsversammlung zu wählen. Dies bedeutet, dass in Mecklenburg-Vorpommern ein Mitglied in die Satzungsversammlung zu wählen ist. (Wahlordnung)
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