| Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
ist die Berufsorganisation aller in Mecklenburg-Vorpommern
zugelassenen Rechtsanwälte.
Ihr Bezirk entspricht dem des Oberlandesgerichts
Rostock. Sie ist für ganz Mecklenburg-Vorpommern
zuständig und hat derzeit ca. 1.580
Mitglieder.
Die Existenz der Rechtsanwaltskammern geht
zurück auf die erste einheitliche Rechtsanwaltsordnung
im Rahmen der Reichsjustizgesetze von 1877/79.
Im Jahre 1879 wurde die „Anwaltskammer
im Bezirk des Großherzoglichen Mecklenburgischen
Oberlandesgerichtes“ zu Rostock gebildet.
In der Zeit des Dritten Reiches verloren
die Regionalkammern an Bedeutung. Sie mussten
nach 1945 im Gebiet der ehemaligen DDR ihre
Tätigkeit einstellen. Am 01.12.1990
konstituierte sich wieder eine Rechtsanwaltskammer
für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Heute sind die Aufgaben und Befugnisse
der Rechtsanwaltskammern in der Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO) geregelt. Sie entscheiden über
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, sie
beraten ihre Mitglieder zum Berufsrecht,
überwachen dessen Einhaltung, vermitteln
zwischen Anwälten und zwischen Mandant
und Anwalt und organisieren die Aus- und
Weiterbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten
und Fortbildungsmaßnahmen für
Anwälte.
Die Rechtsanwaltskammern sind die Vertreter
ihres Berufsstandes. Sie erarbeiten Stellungnahmen
und Gutachten und kommentieren und begleiten
Gesetzesvorhaben aus anwaltlicher Sicht.
Als Dachverband auf Bundesebene sind die
lokalen Rechtsanwaltskammern in der Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) organisiert.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
ist ehrenamtlich tätig und wird alle
vier Jahre von der Kammerversammlung gewählt.
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